Allgemeine Situation
- Die Anwendung der PID ist bisher in Deutschland nach der herrschenden
juristischen Meinung grundsätzlich nicht erlaubt. Im einzelnen bestehen
aber große Schwierigkeiten hinsichtlich der Begründung dieser Vorgabe.
Insbesondere die Frage nach einem Verbot der ärztlichen Mithilfe
(Beihilfehandlung) an einer PID-Behandlung im Ausland läßt kaum ver-
nünftige Abgrenzungskriterien zu. Wie weit darf der Arzt informierend
beraten? Darf er seine Patienten mit einer Tüte von Medikamenten in der
Hand einfach ins Ausland ziehen lassen, wissend, daß er von Gesetzes
wegen jeglichen Schutz und Rat versagen muß? Die jetzige Regelung
führt zu primitiven Schlüssen und zu findiger Selbsthilfe.
- Da die Situation bisher ungeklärt ist, sind Ärzte wie betroffene Patienten-
paare verunsichert. Es ist eine gewisse Vorsicht im Umgang mit dem
Ansinnen einer PID-Behandlung im Ausland geboten. Grundsätzlich kann
Paaren, die diesen Weg gehen wollen, ihr Vorhaben nicht verboten oder
verwehrt werden
- Die angegebenen Kontaktadressen führen zu kompetenten und erfahreren
Ansprechpartnern. Diese können auch auf weitere Ansprechpartner in
Ihrer Nähe verweisen.
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